Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

In der grafischen Industrie gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Sie sind bei der Offertstellung dem Kunden zur Kenntnis zu bringen.

Offerten

Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Im Interesse der intuitivo sind alle Offerten und Auftragsbestätigungen schriftlich abzugeben wobei auch Email als schriftlich geltend ist. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Preise gelten exkl. Mehrwertsteuer.

Inhalt Gestaltungsvertrag

Die intuitivo verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Designs und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Wenn nicht anders vereinbart sind die
Kosten für Präsenzzeit und Anreise bei Präsentationen ausserhalb des Büros der intuitivo nicht inklusive. In der Regel werden druckfähige oder im Internet präsentierbare Daten für die gestalteten Aufträge erst nach Zahlungseingang freigegeben. Die intuitivo zeichnet nur für die visuelle Gestaltung des Auftrags verantwortlich, sie ist nicht Produzent von Druckmaterial und auch nicht Hosting-Provider.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages ohne jeden Abzug sollte in der Regel erfolgen bevor die intuitivo die endgültigen Vorlagen bzw. Dateien abliefert, jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Eine Mahnung erfolgt 30 Tage nach Rechnungsstellung. Für Mahnungen wird jeweils eine Gebühr von 20 Fr. fällig. Abgelieferte Ware/Designs bleiben bis zum Zahlungseingang Eigentum der intuitivo. Die intuitivo kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist die intuitivo berechtigt,
Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen.

Lieferfristen

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der notwendigen Informationen/Vorgaben bei der
intuitivo und enden mit dem Tage, an dem die gestalteten Daten beim Kunden (in der Regel per Email) eintreffen. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die intuitivo kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die intuitivo für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die intuitivo nicht für daraus entstandene Kosten.

Skizzen und Entwürfe

Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, illustration und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn daraus kein gedrucktes bzw. publiziertes Produkt entsteht.

Urheberrechte

Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen als die im ursprünglichen Gestaltungs-Auftrag
festgehaltenen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der intuitivo. Bei Illustrationen gilt in der Regel der offerierte Preis nur für die Veröffentlichung wie in der urpsrünglichen Rechnung/Offerte festgehalten.

Eigentumsrechte an Daten & Urheberrechte des Auftraggebers

Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Vertrag vereinbart.

Mehraufwand

Vom Besteller oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt falls nicht anders vereinbart.

Autorkorrekturen

Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in der Regel in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.

Haftungsbeschränkungen

An die intuitivo übergebene Manuskripte, Daten, Filme, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender
Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen. Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig
sind, übernimmt die intuitivo keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Endproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der intuitivo nicht übernommen. Ist das Endprodukt (gestalteter Auftrag) vom Auftraggeber angenommen/akzeptiert worden, übernimmt er damit auch sämtliche Risiken und Kosten die aus der Veröffentlichung desselben entstehen können, sei dies materiell, finanziell oder rechtlich. Die intuitivo haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
Die Haftung der intuitivo beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Archivierung von Arbeitsunterlagen

Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, Filme usw.) besteht für die intuitivo nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Gestaltungs-Vertrag mit einem Archivierungs-Vertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung der intuitivo für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

Belege

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer fünf einwandfreie Belege, unentgeltlich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist Pfäffikon. Zur Beurteilung von Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht von Pfäffikon zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht (OR).

Anerkennung

Mit der Erteilung des Auftrags, mündlich oder in der Regel schriftlich per Email ist die Offerte inklusive den vorliegeden Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber anerkannt und akzeptiert worden.